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(C) fotodienst/Anna Rauchenberger - Wien 17.01.2007  - Die Anteile der kaffeesorten Arabica und Robusta sollen angegeben werden. Kaffee ist das einzige Genussmittel, das nicht gekennzeichnet ist. FOTO: Prof. Leopold J. Edelbauer (Präsident des Instituts für Kaffee-Experten-Ausbildung).
Bildinformationen
Titel: Kennzeichnungspflicht von Kaffee
Fotograf/In: Anna Rauchenberger
Veranstalter:
Beschreibung: (C) fotodienst/Anna Rauchenberger - Wien 17.01.2007 - Die Anteile der kaffeesorten Arabica und Robusta sollen angegeben werden. Kaffee ist das einzige Genussmittel, das nicht gekennzeichnet ist. FOTO: Prof. Leopold J. Edelbauer (Präsident des Instituts für Kaffee-Experten-Ausbildung).
Maße: 1654 x 1181 Pixel (4 x 3 cm bei 1050 dpi)
Größe: 473,088 Byte ( 462 kB)
Erstellt: 2007:01:17 11:56:03
Stichwörter: [Bestandteil] [Bohne] [Café] [Ernährung] [Genuss] [Geschmack] [Getränk] [Inhalt] [Kaffee] [Kennzeichnung] [Koffein] [mahlen] [Nahrungsmittel] [Sommelier] [Stoff] [trinken]
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Kurztext zum Event
Europäische Kennzeichnungspflicht für Kaffee
2007-01-17 11:00:00


(Wien)  Das Erste Österreichische Institut für Kaffee-Experten-Ausbildung fordert die Kennzeichnung der Anteile der Kaffeesorten Arabica und Robusta im Kaffee, da auch die als 'sortenreine' Arabica Kaffee verkauften Packungen zum Teil Anteile des qualitativ minderen Robusta Kaffees enthalten. Kaffee ist das einzige heimische Genussmittel, das nicht gekennzeichnet ist. Mit einer Unterschriftenaktion für die Kennzeichnung des Kaffees soll die Qualität des Kaffees erhalten bleiben.

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